1. Allgemeines
wherever SIM GmbH
Großer Burstah 25
20457 Hamburg
Deutschland
(nachfolgend wherever SIM, und/oder ‘Wir’, ‘Unser’ und ähnlich) bietet dem Kunden (nachfolgend: “Kunde” und/oder “Ihr”, “Ihre” u.ä.) ihre Dienste auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen (nachfolgend: AGB), wie im entsprechen- den Bestellformular angegeben. Jegliche Änderungen der wherever SIM Preisliste sowie der Leistungs- beschreibung werden von wherever SIM in regelmäßigen Abständen kommuniziert. Der aktuelle Stand der unterstützten Netzwerkinfrastrukturanbieter in den einzelnen Tarifen kann jederzeit per E-Mail (sales@whereversim.de) angefragt werden. Für alle nachfolgenden Bestellungen gelten die zu dem jeweiligen Zeitpunkt aktuellen und zutreffenden AGB. Von diesen AGB abweichende, individuelle Vereinbarungen unterliegen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.Sollten einzelne Regelungen dieser AGB, des Bestellformulars oder der Leistungsbeschreibung in Widerspruch zueinander stehen, soll folgende Rangfolge zur Klärung der Widersprüche angewendet werden:
Es gelten ausschließlich diese AGB. Ihre Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen sind für die Geschäftsbeziehung mit uns nicht rechtskräftig. Dies trifft zu, auch wenn wir nicht ausdrücklich Ihren Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen widersprechen. Die deutsche Fassung dieser AGB ist immer die rechtlich bindende vertragliche Grundlage, insbesondere auch dann, wenn Übersetzungen dieser AGB eventuell widersprüchliche Formulierungen enthalten.
2. Von wherever SIM bereitgestellte Leistungen, Angebote und Aufträge
Die wherever SIM Dienstleistungen werden ausschließlich Unternehmenskunden bereitgestellt.
wherever SIM stellt direkt oder indirekt mit der Unterstützung von sorgfältig ausgewählten Partnern Telekommunikations-Dienstleistungen im Bereich mobile Kommunikation bereit. Dazu zählen Internet of Things (nachfolgend: “IoT”) SIM-Karten für die Übertragung von Daten, Sprache und SMS, sowie das wherever SIM Online Portal, zur Verwaltung der SIM-Karten und derer Dienste. Allgemein sollte der Kunde beachten, dass ein geeignetes, gebrauchs- fertiges Endgerät und eine geeignete SIM-Karte Voraussetzungen für die Nutzung der von uns angebotenen Dienste sind.
Die wherever SIM Dienste dienen der Implementierung von IT-, mobilfunktnetzbasierter Kommunikation zwischen verteilten Systemen (sowie Fahrzeuge, Maschinen, Stromzähler, etc.) und zentraler Kontrollstationen (z. B. Kommunikations- zentralen) sowie dem ferngesteuerten Betrieb von Geräten zur Überwachung, Messung, Ablesung und Steuerung (nachstehend bezeichnet als “IoT System Services”) durch den Kunden. Dies beinhaltet Anwendungsszenarien in den Bereichen Mensch- Maschine- und Maschine-Mensch-Kommunikation, z.B. die Steuerung eines Systems durch einen Techniker mit seinem mobilen Endgerät.
Weil wherever SIM in vielen Ländern kein eigenes Mobilfunknetz hat, erwirbt sie direkt oder indirekt, mit der Hilfe von sorgfältig ausgewählten Partnern, Netzwerkdienste von Netzwerkinfrastruktur- anbietern (z. B. ein Mobilfunknetzbetreiber) im In- und Ausland (nachfolgend: “Netzwerkinfrastrukturanbieter”). Die Auswahl von Netzwerkinfrastrukturanbietern einschließlich des Wechsels des Netzwerkinfrastrukturanbieters während der Vertragslaufzeit liegt im Ermessen von wherever SIM oder der von ihr gewählten Partner.
Wenn ein Netzwerkinfrastrukturanbieter einen Teil des Versorgungsgebiets als ungeeignet erachtet, ist wherever SIM berechtigt, den Versorgungsbereich entsprechend zu ändern oder zu reduzieren. Ungeachtet des durch eine solche Änderung oder Reduzierung des Versorgungsgebiets ausgelösten Kündigungsrechts führt eine solche Änderung oder Reduzierung des Versorgungsgebiets nicht zu Ansprüchen des Kunden.
Unsere Dienste sind geographisch limitiert durch die Möglichkeiten von Empfang und Übertragung der Netzwerke unserer Netzwerkinfrastrukturanbieter. Obwohl unsere Partner und wir es fortwährend anstreben, das, im Rahmen unserer Vereinbarungen mit den Netzwerkinfrastrukturanbietern, stärkste in jedem Land verfügbare Netz zu wählen, akzeptiert der Kunde, dass die Dienste von wherever SIM dem aktuellen Stand der Technik mit ihren Einschränkungen, einschließlich geographischen Einschränkungen, unterliegen und die wherever SIM Dienste daher möglicherweise nicht immer an jedem Ort verfügbar sind. Folglich unterliegen die Dienste der wherever SIM den Einschränkungen der technischen Gegebenheiten, die außerhalb des Einflussbereichs von wherever SIM liegen. Etwaige Ansprüche des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Schäden und Regress, die durch das Fehlen einer flächendeckenden Netzwerkverfügbarkeit entstanden sind, sind somit ausgeschlossen (vgl. 13 Haftungshinweis).
Das wherever SIM Online Portal ermöglicht es dem Kunden Nutzungslimits für Daten, Sprachanrufe und SMS für alle SIM-Karten auf einmal, festzulegen. wherever SIM wird daher entsprechend der EU Regulierung 544/2009 keinen der als “Rechnungsschock-Prävention” beschriebenen Dienste oder personalisierte Preisinformations-SMS anbieten, sofern nicht eigens schriftlich mit wherever SIM vereinbart. Ein im wherever SIM Online Portal gesetztes Nutzungslimit für Daten, Sprachanrufe oder SMS unterliegt den technischen Gegebenheiten im Mobilfunknetz und greift gegebenenfalls verzögert, denn unter Umständen werden diese Verbindungsdaten erst verzögert vom Netzbetreiber an wherever SIM übermittelt. Im Besonderen ist die Übermittlung der Verbindungsdaten für Sprachanrufe verzögert. Diese werden in den meisten Fällen erst nach Beendigung des Anrufs und mit 12 Stunden Verzögerung übermittelt. Es kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen, dass das konfigurierte Nutzungslimit überschritten wird. Zur Klarstellung: Sollte ein Nutzungslimit konfiguriert werden und wird dieses überschritten, ist der Kunde verpflichtet die entstehenden Kosten zu zahlen.
wherever SIM hat keine Kenntnis, Beteiligung oder Haftung für den spezifischen Inhalt, der an oder von dem Gerät des Kunden gesendet wird.
Der Umfang der genannten Dienste hängt von der aktuellsten Version der Leistungsbeschreibung, in Verbindung mit den vom Kunden gebuchten und von uns akzeptierten Diensten, ab. wherever SIM behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit anzupassen und zu erweitern oder, in seltenen Fällen, vor allem im Falle eines Missbrauchs, Funktionalitäten zu reduzieren. Der Kunde bestätigt und willigt ein, dass diese Vereinbarung und jegliche Bestellung eines Dienstes weder abhängig von der Lieferung irgendeiner zukünftigen Funktionalität oder irgend- eines Features sind, noch von einer mündlichen oder schriftlichen, öffentlichen Stellungnahme von wherever SIM bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Features.
Wenn ein Bestellformular (nachfolgend auch: “Bestellung”) abgegeben wird, muss der Auftragnehmer immer seine USt-ID und/oder Handelsregisternummer und Firmenangaben angeben. Unsere Angebote sind unverbindlich hinsichtlich des Preises, der Quantität, Lieferzeit und Verfügbarkeit. Die an uns übergebenen Bestellungen werden schriftlich bestätigt, üblicherweise per E-Mail.
3. Vertragslaufzeit, Kündigung
Nachdem der Kunde das Bestellformular, das wherever SIM zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, online oder per E-Mail eingereicht hat oder per Fax, per Post oder Kurier an wherever SIM verschickt hat und wherever SIM dem Kunden die Bestätigung per E-Mail an die vom Kunden im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse geschickt hat, beginnt der Vertrag. Der Tag der Bestätigung bestimmt auch den Starttag der Vertragslaufzeit, wie im Bestellformular definiert.
Die Vertragslaufzeit hängt von dem vom Kunden gewählten Preismodell ab. Eine Mindest- vertragslaufzeit kann im Falle eines Hinzufügens oder Aktivierens einer kostenpflichtigen Leistung im Rahmen der spezifischen Preiskonditionen, wie in der Preisliste beschrieben, entstehen. Preisänderungen, das Hinzufügen von Diensten und/oder Tarifen durch den Kunden, selbst während der Laufzeit, kann die Vertragslaufzeit verlängern oder verkürzen, wenn dies im entsprechenden Bestellformular vereinbart wird. Diese Laufzeitänderungen werden in Verbindung mit dem gewählten Tarif im entsprechenden Bestellformular festgehalten und treten nach Einreichung des relevanten Bestellformulars und dessen Bestätigung durch wherever SIM in Kraft.
Im Allgemeinen wird die Vertragslaufzeit, die der Bestätigung des Bestellformulars durch wherever SIM folgt, einen (1) Monat betragen und sich anschließend um einen (1) weiteren Monat verlängern, es sei denn die Bestellung wird dreißig (30) Tage vor Monatsende durch schriftliche Kündigung einer der beiden Parteien beendet. Details sind im von wherever SIM bestätigten Bestellformular festgelegt.
Beide Parteien sind berechtigt eine Bestellung umgehend mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Verletzungen der Vereinbarung verübt hat und es versäumt, die Verstöße innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der schriftlichen Benachrichtigung mit genauen Details zur Vertragsverletzung und der Aufforderung, diese zu beheben, auszuräumen.
Kündigungen müssen schriftlich, z. B. per Brief, E-Mail oder Fax eingereicht werden. Dienste werden bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt und der Kunde ist verpflichtet alle bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten zu zahlen.
4. Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden
Nach Bestätigung des Bestellformulars, wird der Kunde ermächtigt, die Dienste der wherever SIM, wie im Bestellformular spezifiziert, zu nutzen, insbesondere die Zuweisung der SIM-Karten, die Nutzung mobiler Dienste in Bezug auf die Übermittlung von Daten, Sprache und SMS, die Nutzung der wherever SIM API und des wherever SIM Online Portals zur Überwachung und Administration der SIM-Karten.
Der Kunde stellt durch Tests oder gleichwertige Mittel sicher, dass die von wherever SIM bereitgestellten SIM-Karten vor dem Einbau mit den Geräten kompatibel sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die SIM-Karte und das Gerät zu testen.Das prognostizierte großflächige Wachstum von IoT-Geräten wird die Mobilfunkbetreiber vor große Herausforderungen stellen. Eine große Herausforderung, die die Mobilfunkbetreiber meistern müssen, ist das Risiko, das durch den Masseneinsatz von ineffizienten, unsicheren oder defekten IoT-Geräten in den (Inlands- und Roaming-)Netzen der Mobilfunkbetreiber entsteht. Bei massenhaftem Einsatz können solche IoT-Geräte dazu führen, dass der Verkehr der Netzwerksignalisierung exponentiell ansteigt, was sich auf die Netzwerkdienste für alle Nutzer des Mobilfunknetzes auswirkt. Im schlimmsten Fall kann der Masseneinsatz solcher IoT-Geräte ein Mobilfunknetz vollständig zum Erliegen bringen.IoT-Geräte, die das Mobilfunknetz übermäßig nutzen, können nicht nur die Geräte, die den Vorfall verursachen, sondern auch andere Geräte auf derselben IoT-Service-Plattform oder die Geräte anderer Endkunden betreffen.
Die Dimensionierung der Netzwerksignalisierungsressourcen erfolgt unter der Annahme eines Gesamtnutzungsprofils der Geräte mit einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen Verkehrs- und Signalisierungsbedarf. Daher ist es wichtig, dass IoT-Geräte, die Mobilfunknetze nutzen, einige Grundprinzipien einhalten, bevor sie sicher mit Mobilfunknetzen verbunden werden können.
Es ist unerlässlich sicherzustellen, dass Ihr IoT-Gerät für eine schonende Nutzung der Mobilfunknetze optimiert ist, um eine Überlastung der Mobilfunknetze durch IoT-Geräte zu verhindern.
4.1 Netzkommunikationsrichtlinie
Im Falle einer größeren Netzstörung, die durch die Nichteinhaltung der Netzkommunikationsrichtlinie ver- ursacht wird, kann wherever SIM die SIM-Karten nach eigenem Ermessen vorübergehend sperren oder dauerhaft kündigen.
Im Falle einer geringfügigen Netzstörung, die durch die Nichteinhaltung der Netzkommunikationsrichtlinie verursacht wird, kann wherever SIM nach eigenem Ermessen die SIM-Karten vorübergehend sperren.
Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät oder das Kundensystem zu reparieren, wenn diese Netzwerkstörungen verursachen, die durch die Nichteinhaltung der Netzkommunikationsrichtlinie verursacht werden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde eine Abhilfemaßnahme für diese Geräte bereitstellen kann, kann wherever SIM nach eigenem Ermessen die SIM-Karte(n) gesperrt halten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Geräte die Dienste und Netzwerkinfrastruktur nicht negativ beeinflussen. Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Behebung des Gerätes und der Kundensysteme sowie alle damit verbundenen Übertragungskosten für die Durchführung von Updates auf den Geräten.
wherever SIM behält sich das Recht vor, alle unerwarteten Kosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Netzkommunikationsrichtlinie entstehen können.Das Gerät, das Kundensystem und das Kommunikationsmodul des Geräts müssen in allen Teilen den Anforderungen an das Gerät und der Netzkommunikationsrichtlinie entsprechen.
Mit Ausnahme von Netzwerksignalisierungen (“MSUs”), die durch SMS-Verkehr erzeugt werden, darf das Gerät im Durchschnitt nicht mehr als:
a) Zehn (10) MSUs pro Stunde für ein an einem festen Ort installierten Gerät erzeugen.
b) Zwanzig (20) MSUs pro Stunde für ein Gerät, das mobil ist, erzeugen.
Alle Änderungen an Gerät und/oder Firmware werden vom Kunden vor der Freigabe in einer sicheren Umgebung getestet. Die Tests müssen zumindest sicherstellen, dass die Netzkommunikationsrichtlinie eingehalten wird.
Der Kunde hat wherever SIM über geplante Freigaben zu informieren, die das Kommunikationsverhalten des Netzes beeinflussen können.
Von dieser Netzkommunikationsrichtlinie abweichende Geräte erzeugen mehr Netzwerksignalisierungen als normal und belasten unser Netzwerk und die Netzwerke unserer Netzwerkinfrastrukturanbieter. Für das Nichteinhalten der Netzkommunikationsrichtlinie erhebt wherever SIM eine zusätzliche Gebühr. Diese wird pro Gerät und Monat erhoben, bis das Problem, das das Fehlverhalten verursacht, behoben ist.
Basierend auf dem normalen Geräteverhalten haben wir einen Schwellenwert von 10.000 Netzwerk- signalisierungen pro Gerät und Monat festgelegt, einschließlich SS7, GTP und Diameter. Die Selbst- beteiligung beträgt 0,20 € pro Gerät + 0,000125 € pro Netzwerksignalisierungen über dem Schwellenwert.
4.2 Bezüglich der Zuweisung und Nutzung der SIM-Karte(n) gilt folgendes:
Pflichten des Kunden
4.3 In Bezug auf die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (IoT System Services) gelten die folgenden Regelungen:
Die Verfügbarkeit von Netzwerkkonnektivität in bestimmten Ländern und Regionen ergibt sich aus der wherever SIM Preisliste in ihrer aktuellsten Version in Verbindung mit den Dienstleistungen, die der Kunde bestellt und wherever SIM bestätigt hat.
Die Nutzung von Diensten, die über die Bereitstellung von IoT System Services hinaus gehen, erfordert die Zustimmung von wherever SIM und muss schriftlich vereinbart werden.
Für alle Dienste behält sich wherever SIM das Recht vor, diese jederzeit zu ergänzen, zu ersetzen oder einzustellen. wherever SIM garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit bestimmter Dienste.
wherever SIM kann, soweit angemessen, von Zeit zu Zeit und ohne Vorankündigung und unbeschadet seiner Rechte aus diesem Vertrag, jeden Dienst aussetzen und nach eigenem Ermessen SIM-Karten unter einem der folgenden Umstände vom Netz trennen, vorausgesetzt, dass wherever SIM angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Dienste wiederherzustellen und die SIM-Karte so schnell wie möglich wieder ans Netz anzuschließen:
a) während eines technischen Ausfalls, einer Änderung oder Wartung des Netzwerks;
b) wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält, nachdem er schriftlich über diese Nichteinhaltung informiert wurde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung fälliger Beträge), bis eine solche Nichteinhaltung behoben ist;
c) wenn der Kunde die Bedingungen in Absatz 5 wherever SIM Online Portal Nutzungsrichtlinien nicht einhält, bis eine solche Nichteinhaltung behoben ist;
d) wenn der Kunde die Bedingungen der Netzkommunikationsrichtlinie in Absatz 4.1 nicht einhält, bis eine solche Nichteinhaltung behoben ist; und/oder
e) wenn der Kunde etwas verursacht, das nach vernünftiger Einschätzung von wherever SIM den Betrieb des Netzwerks oder der Dienste gefährden kann, oder wenn die Dienste in einer Weise genutzt werden, die den Interessen des Kunden und/oder wherever SIM schadet;
f) aufgrund eines Notfalls oder auf Anweisung der Rettungsdienste oder einer Regierung oder zuständigen Behörde oder zur eigenen Sicherheit des Kunden. des wherever SIM Online Portals oder einer mit der wherever SIM Online Portal Technologie ("Technologie", einschließlich Dokumentation) freizulegen; Modifizierung, Übersetzung oder Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage des wherever SIM Online Portals oder der Technologie; oder kopieren (außer zu angemessenen Archivierungszwecken), vermieten, verpachten, verteilen, verpfänden, abtreten oder anderweitig Rechte des wherever SIM Online Portals oder derer Technologie übertragen oder belasten; das wherever SIM Online Portal oder Technologie für die Zeiterfassung oder andere Bürozwecke oder anderweitig zugunsten eines Dritten, mit Ausnahme autorisierter Endnutzer, verwenden; oder Eigentumshinweise oder -etiketten in Bezug auf das wherever SIM Online Portal entfernen. Der Nutzer darf das wherever SIM Online Portal, die zugehörige Software oder Technologie nicht verwenden oder auf sie zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt des wherever SIM Online Portals zu erstellen, ein Produkt oder das wherever SIM Online Portal mit ähnlichen Ideen, Merkmalen, Funktionen oder Grafiken des wherever SIM Online Portal zu erstellen oder Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des wherever SIM Online Portal zu kopieren. wherever SIM und sein Lieferant behalten sich alle Rechte an dem wherever SIM Online Portal, der zugehörigen Software und Technologie vor und sind berechtigt, jegliche Benutzerbewertungen über das wherever SIM Online Portal ohne Vorankündigung, Zuweisung oder Vergütung zu verwenden. Um es klar zu formulieren, es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz an den Patenten von wherever SIM oder wherever SIMs Lieferanten im Zusammenhang mit der Nutzung von wherever SIM Online Portal erteilt.
5. Im Hinblick auf die Bereitstellung der API und das wherever SIM Online Portals gelten die folgenden Richtlinien:
Der Kunde ist verantwortlich für die technische Ein- richtung und Integration in bestehende Systeme auf seiner Seite. Die Umsetzung ist in Übereinstimmung mit den API-Spezifikationen und Richtlinien, die von uns oder unseren Partnern zur Verfügung gestellt werden, zu erfolgen.
Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Hardware, Daten, sowie die Zugangsdaten, die er für den Zugriff auf das wherever SIM Online Portal benötigt.
5.1 Registrierung
Als Voraussetzung für die Verwendung des wherever SIM Online Portal wird jeder Benutzer des wherever SIM Online Portals aufgefordert, sich im Online Portal zu registrieren und ein eindeutiges Passwort und einen eindeutigen Benutzernamen ("User ID") zu wählen. Der Kunde stellt sicher, dass jeder dieser Nutzer wherever SIM genaue, vollständige und aktualisierte Registrierungsinformationen zur Verfügung stellt. Ein Benutzer darf
a) ohne entsprechende Genehmigung keinen Namen einer anderen Person auswählen oder als Benutzer-ID verwenden, um sich als diese Person auszugeben; oder
b) keinen Namen verwenden, der den Rechten einer anderen Person als dieses Benutzers unterliegt.
5.2 Geltende Gesetze
Die Benutzer werden das wherever SIM Online Portal oder die damit verbundene Software nicht in einer Weise verwenden, die
a) das geistige Eigentum oder die Eigentumsrechte, die Veröffentlichungs- oder Datenschutzrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzt,
b) gegen geltende Gesetze, Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Export, Spamming, Datenschutz, Verbraucher- und Kinderschutz, Obszönitäten oder Diffamierungen, oder
c) schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, diffamierend, vulgär, obszön, verleumderisch oder ähnlich beleidigend ist. Darüber hinaus dürfen die Nutzer keine Daten in das wherever SIM Online Portal eingeben, die als personenbezogene Daten angesehen werden können. Möchte der Nutzer beispielsweise Informationen in die Felder "Endkunde" eingeben, muss er sicherstellen, dass diese Daten in keiner Weise mit einer Privatperson verbunden werden können.
5.3 Sicherheit
Benutzer werden nicht gegen die Sicherheitsvor- kehrungen des wherever SIM Online Portals verstoßen oder versuchen, diese zu verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
a) den Zugriff auf Daten, die nicht für diesen Benutzer bestimmt sind, oder die Anmeldung bei einem Server oder Konto, auf den dieser Benutzer nicht zugreifen darf,
b) den Versuch, die Schwachstelle eines Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen ohne entsprechende Autorisierung zu verletzen,
c) den Versuch, die Funktionalität des wherever SIM Online Portals zu unterbrechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überlastung, "Überschwemmung/ Flooding", "Mailbombing" oder "Absturz/Crash",
d) das Verfälschen von TCP/IP-Kopfdaten oder eines Teils der Kopfinformationen in einer E-Mail,
e) das Ergreifen von Maßnahmen, um den Zugriff auf das wherever SIM Online Portal zu erhalten, auf das dieser Benutzer keinen Anspruch hat, oder
f) das Senden von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen schädlichen Codes oder Anhängen. Verstöße gegen die System- oder Netzwerksicherheit können zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen. wherever SIM behält sich das Recht vor, das wherever SIM Online Portal jederzeit zu überwachen, um die Einhaltung dieser Benutzerrichtlinien zu erreichen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Jeder Nutzer stimmt der Verarbeitung der für die Bereitstellung der wherever SIM Online Portal erforderlichen Daten in den Rechenzentren von wherever SIM oder seinen Lieferanten zu.
5.4 Vertraulichkeit
Der Nutzer erkennt an, dass das wherever SIM Online Portal (und die bereitgestellten Informationen) wertvolle geschützte Informationen von wherever SIM und seinem Lieferanten darstellen und dass die unbefugte Weitergabe oder Verwendung dieser Informationen verboten ist und wherever SIM und seinem Lieferanten irreparablen Schaden zufügen könnte. Der Nutzer wird diese Informationen, einschließlich der Ergebnisse einer Auswertung, vertraulich behandeln und nur in Verbindung mit dem wherever SIM Online Portal verwenden. Der Nutzer wird diese Informationen nicht an Personen oder Unternehmen weitergeben, die nicht an diese Bedingungen gebunden sind. Die drei vorstehenden Sätze gelten nicht für Informationen, die:
a) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren oder werden;
b) die bisher ohne Einschränkung der Verwendbarkeit oder Weitergabe bekannt waren;
c) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde;
d) unabhängig entwickelt wurde;
e) von wherever SIM oder ihren Lieferanten zur Weitergabe freigegeben wurde; oder
f) als Reaktion auf einen gültigen Beschluss eines Gerichts oder eine rechtmäßige Anfrage einer Re- gierungsbehörde oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben offengelegt wurde, vorausgesetzt, dass der Benutzer wherever SIM zuerst benachrichtigt und eine angemessene Schutzanordnung erwirkt.
5.5 Geistiges Eigentum
Der Nutzer wird dies weder direkt noch indirekt tun: Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung oder anderweitiger Versuch, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen des wherever SIM Online Portals oder einer mit der wherever SIM Online Portal Technologie ("Technologie", einschließlich Dokumentation) freizulegen; Modifizierung, Übersetzung oder Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage des wherever SIM Online Portals oder der Technologie; oder kopieren (außer zu angemessenen Archivierungszwecken), vermieten, verpachten, verteilen, verpfänden, abtreten oder anderweitig Rechte des wherever SIM Online Portals oder derer Technologie übertragen oder belasten; das wherever SIM Online Portal oder Technologie für die Zeiterfassung oder andere Bürozwecke oder anderweitig zugunsten eines Dritten, mit Ausnahme autorisierter Endnutzer, verwenden; oder Eigentumshinweise oder -etiketten in Bezug auf das wherever SIM Online Portal entfernen. Der Nutzer darf das wherever SIM Online Portal, die zugehörige Software oder Technologie nicht verwenden oder auf sie zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt des wherever SIM Online Portals zu erstellen, ein Produkt oder das wherever SIM Online Portal mit ähnlichen Ideen, Merkmalen, Funktionen oder Grafiken des wherever SIM Online Portal zu erstellen oder Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des wherever SIM Online Portal zu kopieren. wherever SIM und sein Lieferant behalten sich alle Rechte an dem wherever SIM Online Portal, der zugehörigen Software und Technologie vor und sind berechtigt, jegliche Benutzerbewertungen über das wherever SIM Online Portal ohne Vorankündigung, Zuweisung oder Vergütung zu verwenden. Um es klar zu formulieren, es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz an den Patenten von wherever SIM oder wherever SIMs Lieferanten im Zusammenhang mit der Nutzung von wherever SIM Online Portal erteilt.
6. Sperrung
Unbeschadet anderer Geschäftsbedingungen ist wherever SIM dazu berechtigt, die Nutzung der Dienste komplett oder teilweise in den folgenden Fällen, aber nicht hierauf beschränkt, zu sperren (nachfolgend: “Sperrung”):
Trotz einer Dienst-Einstellung bleibt der Kunde verpflichtet, Fixkosten und jegliche nutzungsbedingte Kosten, insbesondere monatliche Gebühren und Mindestgebühren etc., zu zahlen.
7. Preise und Rechnung
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Fracht, Verpackung und Nebenkosten, wie Zölle und Einfuhrabgaben (sofern anwendbar). Die zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (“MWSt.”) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Im Falle wesentlicher Änderungen in unseren Herstellungs- bzw. Einkaufskonditionen behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung anzupassen. Im Anschluss an eine solche Preisanpassung ist der Kunde berechtigt, seinen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsende zu kündigen. Für die ver- bleibende Restlaufzeit finden die vor der Preisanpassung geltenden Preise ihre Anwendung.
Für die Bereitstellung der SIM-Karten erstellen wir nach Bestelleingang eine Rechnung. Der Betrag ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Die SIM-Karten werden durch die Nutzung in einem technisch geeigneten Gerät aktiviert. Zur Aktivierung können Sie eine Bestätigung per wherever SIM API oder über das wherever SIM Online Portal erhalten.
Die vereinbarten monatlichen Gebühren bzw. die Mindestgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. Diese Gebühren sind ebenfalls innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
Variable Kosten, insbesondere vereinbarte Nutzungsgebühren, werden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ende des Abrechnungsmonats berechnet. Diese Kosten und/oder Gebühren sind in der Regel innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.
Wir versenden Rechnungen an den Kunden per E-Mail im Portable Document Format (“PDF”), für die der Kunde eine gültige Leselizenz benötigt.
8. Bereitstellung von wherever SIM SIM-Karten, Lieferzeiten
Wenn zwischen den Parteien schriftlich nicht anders vereinbart, stellt wherever SIM die SIM-Karten, die für die Nutzung der wherever SIM-Dienste benötigt werden, zur Verfügung.
wherever SIM ist bestrebt, die Liefertermine, die wir dem Kunden für die Bereitstellung der SIM-Karten mitgeteilt haben, gerecht zu werden. Da wherever SIM jedoch auf die rechtzeitige Lieferung von Drittanbieter-Partnern abhängig ist, wird keine Haftung für abweichende Liefertermine übernommen. Im Falle einer Verzögerung, gewährt der Kunde wherever SIM eine Nachfrist von mindestens drei (3) Wochen, um die Verzögerung zu beheben. Der Kunde kann die entsprechende Bestellung nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Mitteilung kündigen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Ablauf der Nach- frist ausgeschlossen, es sei denn, es wird anders in diesem Vertrag vereinbart.
Teillieferungen sind vom Kunden zu akzeptieren.
wherever SIM ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn SIM-Karten, die vom Kunden bestellt wurden, auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind. Die von wherever SIM an den Kunden gelieferten SIM-Karten können von den bestellten SIM-Karten abweichen, solange die Abweichungen technischer Natur sind und es keine von im Bestellformular oder entsprechenden Dokumenten signifikanten Ab- weichungen in Bezug auf Funktionalitäten oder Benutzerfreundlichkeit gibt. Für den Fall, dass ein Ersatzprodukt technisch fortgeschrittener als die bestellten SIM-Karten ist, ist wherever SIM berechtigt den Preis nach beliebigem Ermessen anzupassen. Eine solche Preiserhöhung wird dem Kunden im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Kunde kann die entsprechende Bestellung nach Erhalt einer solchen Mitteilung von wherever SIM innerhalb von sieben (7) Tagen kündigen. Erfolgt kein Rücktritt, so gelten die neuen Preise als akzeptiert. Macht der Kunde Gebrauch von seinem Recht von der Bestellung zurückzutreten, schließt wherever SIM jegliche Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus.
Die Lieferzeit kann im Fall höherer Gewalt (siehe Klausel 14 a) unten) und unvorhersehbaren Hindernissen, die nach abgeschlossener Bestellung und unserer Bestätigung auftreten, wenn diese Hindernisse außerhalb unserer Kontrolle liegen und einen erheblichen Einfluss auf die Lieferung der SIM-Karten haben, verlängert werden. Diese verlängerte Lieferzeit gilt auch dann, wenn solche unvorhersehbaren Umstände auf wherever SIMs Lieferanten und deren Lieferanten zutreffen. wherever SIM wird dem Kunden den Anfang und das Ende einer solchen Verlängerung der Lieferzeit unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann wherever SIM schriftlich auffordern, zu erklären, ob wherever SIM in diesem Fall von der Bestellung zurücktritt oder ob wherever SIM mit einer angemessen verlängerten Lieferfrist liefert. Für den Fall, dass wherever SIM in einer ange- messenen Zeit kein Lieferdatum zur Verfügung stellt, kann der Kunde von der entsprechenden Bestellung zurücktreten. In einem solchen Fall ist der Kunde dennoch verpflichtet die bereits von wherever SIM erbrachten Leistungen zu bezahlen. Alle weiteren Forderungen und Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Allerdings wird wherever SIM dem Kunden Einzahlungsüberschüsse erstatten.
Der Kunde ist für die Hardware verantwortlich, die benötigt wird, um den Service anzubieten.
9. Versand
Wenn der Kunde den Versand der SIM-Karten angefordert hat, so trägt dieser das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der SIM-Karte ab dem Zeitpunkt der Versendung, jedoch nicht später als dem Zeitpunkt, an dem die SIM-Karten die Räumlichkeiten von wherever SIM oder deren externe Dienstleister verlassen. Dies gilt auch dann, wenn eine versand- und verpackungs- freie Lieferung zwischen beiden Parteien vereinbart wurde. Das Risiko während des Transports, ein- schließlich etwaiger Rücksendungen, liegt aus- schließlich beim Kunden.
10. Annahme der SIM-Karten, Schadensersatzansprüche
Der Kunde verpflichtet sich die gelieferten SIM-Karten mit der Bestellung abzugleichen und zu überprüfen. Wir verweisen auf Klausel 8 dieser AGB. Im Falle einer unberechtigten Annahmeverweigerung der SIM-Karten durch den Kunden setzt wherever SIM eine schriftliche Nachfrist von vierzehn (14) Tagen, in der der Kunde die SIM-Karten annehmen muss. Wenn der Kunde die Annahme nach Ablauf der Nachfrist weiterhin verweigert oder im Vorfeld ausdrücklich erklärt, die SIM-Karten nicht anzunehmen, kann wherever SIM von der Bestellung zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung einfordern. In diesem Fall ist wherever SIM dazu berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, dass der Anspruch höher sein könnte, 30 % des Nettowarenwerts als Entschädigung einzufordern. In diesem Fall ist der Schadensnachweis durch wherever SIM nicht erforderlich. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass sich der Schaden auf unter 30 % beläuft.
Dies gilt auch, wenn der Kunde ohne Begründung von einer Bestellung oder dem Vertrag zurücktritt.
Werden berechtigte Mängel rechtzeitig durch den Kunden mitgeteilt, kann wherever SIM entweder den Mangel beheben oder aber für einen Ersatz sorgen. Der Kunde hat einen entsprechenden Ersatz schriftlich zu beantragen. wherever SIM ist für die Erfüllung des Schadensersatzes eine Frist von vier (4) Wochen zu gewähren. Entscheidet sich wherever SIM dazu, die Mängel zu beheben, ist eine Ablehnung einer solchen Korrektur nur dann rechtens, nachdem eine Mängelbehebung durch wherever SIM ein zweites Mal in Folge gescheitert ist. Schlägt der Schadensersatz fehl, kann der Kunde entweder den Preis entsprechend mindern oder von der Bestellung zurücktreten. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
11. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Sicherheitsleistungen und Bankgarantie, Streitfälle
Die Dienstleistungen von wherever SIM werden im Allgemeinen im darauffolgenden Monat bezahlt. Rechnungen oder jegliche Vorauszahlungen, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, sind ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung zahlbar. Zahlungen per Überweisung erfolgen auf folgendes Bankkonto:
Empfänger: wherever SIM GmbH
IBAN: DE43 2007 0024 0348 7246 00
BIC: DEUTDEDBHAM
Bank: Deutsche Bank PGK Hamburg
wherever SIM kann die Leistungen bis zum Eingang des Rechnungsbetrags einbehalten und überwacht die eigenen Bankkonten und Kreditkarten-Anlagen über eingehende Zahlungen mit allen zumutbaren Anstrengungen. Eventuell anfallende Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.
Im Falle verspäteter Zahlungen und/oder bei Standard-Zahlungen ist wherever SIM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent (8 %) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p. a. in Rechnung zu stellen. wherever SIM behält das Recht vor, einen höheren Schaden durch Nichterfüllung zu reklamieren. Der Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen der Verrechnung unserer Forderungen berechtigt. Zahlungen sind nur auf die von wherever SIM festgelegten Konten zulässig. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Rahmen einer Bestellung, Tarifwahl oder dieser Vereinbarung im Verzug mit seiner Leistungsverpflichtung ist. In diesem Fall kann wherever SIM auch weitere Dienste verweigern oder die Lieferung von Dienstleistungen von angemessenen Sicherheiten abhängig machen, die der Kunde vorweisen muss. Falls der Kunde die angemessenen Forderungen nicht erfüllt, ist wherever SIM berechtigt, eine Frist von zwei (2) Wochen per schriftlicher Erklärung zu setzen und Schadensersatz für die Leistung wegen Nichterfüllung nach erfolglosem Fristablauf zu verlangen. An dieser Stelle haben wir auch das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
Bei fehlerhaften Leistungen ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, der Service ist offensichtlich mangelhaft und/oder dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Lieferung zu. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Korrektur der Mängel) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte für etwaige Mängel zu erheben, wenn er mit den vertragsgemäßen Zahlungen im Rückstand ist. Ferner müssen zurückbehaltene Beträge und auch die bereits beglichenen Beträge in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des mangelbehafteten Dienstes stehen.
Für den Fall, dass der Kunde Post-Pay als Zahlungsmodell wählt, können wir, um jetzige und zukünftige Zahlungen abzusichern, nach eigenem Ermessen Zahlungssicherheiten vom Kunden verlangen, indem wir eine oder mehrere der nachfolgenden Methoden nutzen:
A) Kreditlimit
Wir können dem Kunden zu Beginn ein Kreditlimit zur Verfügung stellen und diesen schriftlich mitteilen. Wir können das Kreditlimit jederzeit im Rahmen dieser Vereinbarung ändern, was bedeutet, dass wir jederzeit berechtigt sind, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden, das Kreditlimit zu erhöhen oder zu verringern. Wir senden dem Kunden diese Mitteilung per E-Mail zu.
Aus Gründen der Eindeutigkeit wird hiermit darauf hingewiesen, dass wir unsere Services aussetzen können, wenn das Kreditlimit erschöpft ist, was bedeutet, dass die Summe aus (i) der Gesamtrechnung, die unbezahlt bleibt, plus (ii) der noch nicht abgerechneten, aber aufgelaufenen Nutzung aller bestellten Services, das aktuelle Kreditlimit überschreitet. Wir behalten uns das Recht vor, den Dienst ohne vorherige Ankündigung (siehe Abschnitt 5) auszusetzen
B) Bankgarantie
Ungeachtet der Tatsache, dass wir, wenn die finanziellen Verhältnisse oder das Zahlungsverhalten des Kunden in der Vergangenheit in unserem Ermessen nicht akzeptabel ist, können wir in unserem alleinigen Ermessen zusätzliche Zahlungssicherheiten in Form einer Kaution oder einer Bankgarantie verlangen. Scheitert das Bereitstellen der beantragten zusätzlichen Sicherheiten für Zahlungen, behalten wir uns das Recht vor, den Service abzuschalten.
Zur Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden kann wherever SIM eine unwiderrufliche und vorbehaltlose Bankgarantie zu unseren Gunsten auf erste Anforderung von einer angesehenen und von uns akzeptierten Bank anfordern.
Die Bankgarantie muss vor Beginn der Nutzung unserer Services bereitgestellt oder erhöht worden sein und der erforderliche Nachweis muss bei wherever SIM eingereicht werden. Die Höhe und die Währung der vorbehaltlosen und unwiderruflichen Bankgarantie auf erste Anforderung wird in der nach Auftragserstellung der Post-Paid-Services zugesandten Bestätigungs-E-Mail von wherever SIM erläutert.
Wir einigen uns darauf, dass, wenn die Summe aus (i) der gesamten in Rechnung gestellten Beträge, unbezahlt bleibt, plus (ii) der noch nicht abgerechneten, aber aufgelaufenen Nutzung, nicht länger von der oben genannten unbedingten und unwiderruflichen Bankgarantie gedeckt wird, bitten wir den Kunden schriftlich eine oder mehrere Finanzbestimmungen oder Kombinationen von Bestimmungen, zusammen zu einem gewünschten Zeitpunkt, zu implementieren:
Wenn die Durchführung der finanziellen Modalitäten nicht rechtzeitig erfolgt, sind wir berechtigt unsere Dienste sofort einzustellen.
Alle Unstimmigkeiten in Bezug auf wherever SIMs Rechnungen müssen innerhalb von zehn (10) Tagen per E-Mail (finance@whereversim.de), mit genauer Beschreibung der strittigen Elemente, mitgeteilt werden. Wir werden die Unstimmigkeiten innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen prüfen. Wenn sich das Urteil des Kunden nach der Prüfung bestätigt, werden beide Parteien in Güte und nach bestem Gewissen Richtiges und Falsches innerhalb der vom Kunden angefochtenen Rechnung, klarstellen. Wenn eine Rechnung als fehlerhaft gilt, werden wir diese innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen korrigieren und sie muss dann innerhalb von zehn (10) Tagen vom Kunden beglichen werden. In Rechnung gestellte Posten, die nicht umstritten sind, werden im Rahmen der allgemeinen Zahlungsfristen gezahlt. Wird eine Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Ausgabe nicht bemängelt, so gilt diese Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
12. Gewährleistung
Alle SIM-Karten, die von wherever SIM zur Verfügung gestellt werden, werden von Drittanbietern hergestellt. Wir akzeptieren die technischen Spezifikationen der SIM-Karten vom Hersteller. Wie im Handel üblich, sind diese technischen Spezifikationen als annähernd zu betrachten und sind nicht garantiert. Der Kunde muss vorher eine Rücksendung der SIM-Karten mit uns schriftlich abstimmen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung der SIM-Karten zu überprüfen. Beanstandungen und Reklamationen in Bezug auf die Menge oder die Art der SIM-Karten, sowie in Bezug auf äußerlich sichtbare Mängel können berücksichtigt werden, wenn diese wherever SIM innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der SIM-Karten schriftlich mitgeteilt werden.
wherever SIM muss über andere Mängel unverzüglich schriftlich informiert werden, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ermittlung der Mängel. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche führen. Bei berechtigter Beanstandung hat der Kunde, wie in Klausel 9 festgelegt, ein Recht auf Nachbesserung oder auf eine Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, unbedeutende Abweichungen der Funktionalitäten oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit als Mangel geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche, die der Kunde im Anschluss an eine Reparatur oder den Austausch der SIM-Karte, insbesondere für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, geltend machen möchte, sind ausgeschlossen, sofern die gelieferte Karte an eine andere als dafür vorgesehene Stelle eingelegt wurde.
Wir schließen die Gewährleistung für elektronische Bauteile und Halbleiter aus, wenn an der SIM-Karte Änderungen vorgenommen wurden und diese im Widerspruch zu den technischen Spezifikationen stehen oder wenn die SIM-Karten nicht innerhalb einer angemessenen von uns festgesetzten Frist an uns zurückgeschickt wurden. Wurde die Reklamation in einer nicht angemessenen Verpackung zurück- geschickt, trägt der Kunde das Risiko für eventuelle Schäden. Der Kunde hat die SIM-Karten auf Mängel zu überprüfen, bevor die SIM-Karten in Geräte eingebaut werden. wherever SIM kann keine Garantie für die Verwendbarkeit für den vom Kunden beabsichtigten Zweck übernehmen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder andere Maßnahmen des Kunden beim Transport, der Installation, dem Betrieb, der Verbindung oder der Lagerung entstehen, rechtfertigen keine Ansprüche gegen wherever SIM
13. Haftungshinweis
1) In den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten von wherever SIM oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und/oder der Unmöglichkeit der Leistung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie im Falle der Verletzung des Leben, des Körper oder der Gesundheit verursacht durch leichte Fahrlässigkeit, haftet wherever SIM nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist wherever SIMs Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, andere Ausnahmen als die in Satz 1 oder Satz 3 dieses Abs. 1 sind ebenfalls aufgetreten. Ansonsten haftet wherever SIM nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten sind jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, andere Ausnahmen als die in Satz 1 oder Satz 3 dieses Abs. 1 sind ebenfalls aufgetreten.
2) Die Bestimmungen des obengenannten Abs. 1 gelten für alle Schadensansprüche (insbesondere für für Schadensersatz neben der Leistung sowie statt der Leistung), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, für die Verletzung von Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für Ansprüche auf Erstattung der Ausgaben ohne Erfolg. Die Haftung für die Verzögerung ist jedoch gemäß Paragraph 7 dieser AGB und die Haftung für Unmöglichkeit gemäß Abs. 3 dieses Paragraphen und die Haftung für Schäden, die aus Ereignissen in den Netzen unserer Netzwerkinfrastrukturanbieter gemäß Abs. 5 dieser Klausel, festgelegt.
3) In Hinblick auf wherever SIMs Haftung für die Unmöglichkeit der Leistung und abgesehen von den Fällen in Paragraph 1, Satz 1 und 2 dieser Klausel, ist wherever SIMs Haftung für die Unmöglichkeit der Leistung auf solche Schäden und auf die Erstattung von insgesamt 15 % des Auftragswertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit - einschließlich am Ende jeder Leistungsfrist von wherever SIM - sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, gemäß dieser AGB aus dem Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
4) Jegliche Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden beeinflusst nicht die vorgenannten Absätze dieses Paragraphen.
5) wherever SIM haftet für die Schäden, verursacht durch Störungen in den Netzen unserer Dienstleister und Netzwerkinfrastrukturanbieter, nur in dem Maße, in dem der Dienstleister und Netzwerkinfrastrukturanbieter nach jeweiligem gültigen Gesetz im Rahmen der zugrunde liegenden Verträge mit uns haftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Die Gesamthaftung von wherever SIM jeglicher Art, die sich aus Fahrlässigkeit von wherever SIM oder anderweitig im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung er- gibt, ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die Dienstleistungen in dem letzten (1) Monat bezahlt hat.
6) Ein genereller Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die aus dem Wegfall oder der Abschaffung von Genehmigungen und Regulierungslizenzen oder dem Ausfall von Einrichtungen unserer Dienstleister und Netzwerkinfrastrukturanbieter entstehen. Wir schließen unsere Haftung auch für Fälle des unberechtigten Eingriffs durch den Kunden sowie für Begleit-, Folge-, oder Sonderschäden, entgangene Einnahmen oder entgangenen Gewinn aus.
7) wherever SIMs Haftung für Sachschäden ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden in Höhe von jeweils 100.000 € begrenzt.
8) Der Kunde haftet allein für seine Verpflichtungen gegenüber Endkunden in Bezug auf die Bereitstellung von Endkundendiensten und stellt wherever SIM dementsprechend von allen Kosten und Aufwendungen frei, die wherever SIM aufgrund von Ansprüchen entstehen, die ein Endkunde direkt gegen wherever SIM in Bezug auf die Bereitstellung von Endkundendiensten an diesen Endkunden erhebt.
9) Der Kunde haftet wherever SIM gegenüber allein in Bezug auf alle Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die bei der Abschaltung von SIM-Karten anfallen) für Dienstleistungen, die wherever SIM dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung anbietet:
a) ob der Kunde die Dienstleistungen in den Endkundendienst aufnimmt oder nicht; und
b) unabhängig davon, ob der Endkundenvertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird oder nicht.
14. Verjährungsfristen
1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte, die sich aus den Warenmängeln und/oder Dienstleistungsmängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ergeben, beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist für die gesetzlich ausgeschlossenen Fälle (wie z. B. für unbewegliche Objekte, Gebäude) beträgt drei Jahre.
2) Die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 gilt auch für alle Schadensersatzansprüche, die mit den Mängeln zusammenhängen und gegen wherever SIM geltend gemacht werden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
3) Die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gilt jedoch, sofern:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder arglistigen Verschweigens eines Mangels, oder wenn wherever SIM die Qualität des Liefergegenstandes garantiert hat.
b) Darüber hinaus gelten die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche nicht bei grober Fahrlässigkeit, für Fälle - nicht auf die Bereitstellung einer mangelhaften Ware und/oder der Bereitstellung einer mangelhaften Dienstleistung - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in Fällen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4) Für alle Ansprüche beginnt die Verjährungsfrist bei Lieferung und im Falle von Dienstleistungen bei Auftragsannahme.
5) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Beginn der Verjährungsfrist, Ablaufhemmung, Hemmung und den Neubeginn der Verjährungsfrist unberührt.
6) Die vorhergehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Abs. 1 von diesem Paragraph 14 gilt für die jeweilige Verjährungsfrist.
15. Datenschutz
1) Identität des Datenverantwortlichen
Wir sind die wherever SIM GmbH, Großer Burstah 25, 20457 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Unsere Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen HRB 140434 eingetragen. Wenn Sie Anliegen zu unserem Datenschutz haben, erreichen Sie uns unter unserer oben genannten Postanschrift oder per E-Mail unter datenschutz@whereversim.de erreichbar.
2) Bei der Verbreitung von Daten im Namen des Kunden und im Rahmen des Vertrages, ist wherever SIM der Auftragsverarbeiter und der Kunde der Prüfer, wie in den europäischen Richtlinien 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, definiert. Auf dieser Basis können wir gezielt personenbezogene Daten, wie in der EU-Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend: “persönliche Daten”) sammeln, speichern und nutzen, insofern dies für die Schließung und Durchführung oder Abwicklung dieser Vereinbarung nötig ist. Dazu gehören:
Die von uns verarbeiteten Daten beziehen sich auf unsere Kunden, Mitarbeiter unserer Kunden, mit denen wir zur Erbringung unserer Dienstleistungen kommunizieren, sowie auf alle anderen Nutzer, mit denen unsere Kunden über unsere Dienstleistungen kommunizieren können. Soweit sich die personenbezogenen Daten auf unsere Kunden beziehen und von uns gesammelt werden, sind die Daten für den Vertragsabschluss erforderlich. Wenn die Daten nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir möglicherweise den Kundenvertrag nicht abschließen oder unsere vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen.
3) Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten für folgende Zwecke
Rechtliche Grundlage der Verarbeitung ist das Vertragsverhältnis mit unseren Kunden sowie die Bestimmungen des geltenden Telekommunikationsrechts (insbesondere des Telekommunikationsgesetzes und der ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG) über die Verwendung von Kundenvertrags- und Verkehrsdaten für diese Zwecke. Weitere rechtliche Rechtfertigungen sind rechtliche Verpflichtungen, die uns durch Vorschriften im öffentlichen Interesse auferlegt werden, wie z. B. Gesetze zur öffentlichen Sicherheit und zur Buchführung und Besteuerung.
4) Wir befolgen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz bei der Bearbeitung von Kundendaten. In Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (“BDSG”) erinnern wir daran, dass wir Daten, mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung, speichern und verarbeiten. Bitte erachten Sie dies als eine gesetzlich geforderte Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.
Allerdings liegt es in der Verantwortung des Kunden, wherever SIM ordnungsgemäß anzuweisen und der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Einhaltung jeglicher und aller Datenschutzbestimmungen, insbesondere, und nicht beschränkt auf, Datenaufbewahrungsfristen und Einholung der Einwilligung der Betroffenen. Der Kunde hat wherever SIM im Falle von Forderung Dritter hinsichtlich der Datenverarbeitung, gänzlich schad- und klaglos zu halten.
wherever SIM verarbeitet nur personenbezogene Daten. Folglich behalten wir uns das Recht vor, die erhobenen Basisdaten, Kundenportal-Daten und Verkehrsdaten zu verarbeiten und diese insbesondere Netzwerkinfrastrukturanbietern und anderen Telekommunikationsdienstleistern, auf Ihre Anweisung hin zu übermitteln, wenn dies zum Nachweis des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Nutzung von Diensten beitragen kann.
Unter den folgenden Umständen können wir personenbezogene Daten weitergeben:
Wir beauftragen auch Dritte als Datenverarbeiter, in diesem Fall haben wir entsprechende Vereinbarungen gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Datenschutzverordnung getroffen. Diese Empfänger sowie unsere Mitarbeiter haben sich verpflichtet, die Privatsphäre der von ihnen verarbeiteten Daten sowie das Kommunikationsgeheimnis zu schützen.
wherever SIM stellt auch sicher, dass die Bedingungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation 2002/58/EG, wie sie im Mitgliedstaat des Kunden oder nach dem derzeit geltenden Recht umgesetzt sind - in Bezug auf die Verarbeitung von persönlichen Daten eingehalten werden.
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich der Beschäftigung Unterauftragsverarbeiter durch wherever SIM gemäß dieser Vereinbarung und berechtigt wherever SIM entsprechende Datenschutz- maßnahmen mit dem Unterauftragsverarbeiter zu treffen (§ 62 BDSG EU-DSGVO). Folglich ist wherever SIM berechtigt, die notwendigen Buchführungs- und Forderungsdaten zu übermitteln, z. B. an ein Inkassounternehmen, im Falle eines gerichtlichen oder außerordentlichen Verfahrens zur Eintreibung von Forderungen.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittländer unter den folgenden Umständen:
Nur wenn der Kunde uns die ausdrückliche Erlaubnis in dieser Hinsicht gegeben hat, können wir die personenbezogenen Daten des Kunden, d. h. Basisdaten, für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder Beratung nutzen.
Auf Erlaubnis des Kunden hin, kann wherever SIM persönliche Daten zur Auswertung und Verbesserung unserer Dienste nutzen, dabei werden die Kundendaten jedoch sofort anonymisiert. Der Kunde kann einer solchen Verwendung der persönlichen Daten jederzeit widersprechen.
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Datenspeicherung nicht von uns garantiert. Wir werden daher keinerlei Haftung für etwaige Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich jedweder Daten- oder Gewinnverluste) oder jeglicher anderer Konsequenzen, die Sie in Bezug auf den Verlust oder die Löschung Ihrer Daten erleiden.
Die betroffenen Personen haben das Recht, Zugang zu ihren von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie die Berichtigung unrichtiger Daten und unter Umständen auf die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, nämlich wenn wir Daten rechtswidrig verarbeiten. Die betroffenen Personen haben das Recht, personenbezogene Daten, die sie uns ursprünglich zur Verfügung gestellt haben, in einem allgemein üblichen, maschinenlesbaren Format zu erhalten. Im Zusammenhang mit Zugangsanfragen wird der Zugang nur insoweit gewährt, als dies ohne Offenlegung personenbezogener Daten anderer Betroffener möglich ist. Insbesondere werden Verkehrsdaten Dritter nur in anonymisierter Form weitergegeben.
Im Falle eines Datenverstoßes im Sinne der Verordnung 611/2013/EG, der sich auf die Erfüllung dieser Vereinbarung bezieht, werden sich die Parteien unverzüglich gegenseitig informieren.
Die betroffenen Personen können bei der Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass wir unseren Datenschutzverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Zuständige Behörde ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, Bundesrepublik Deutschland, poststelle@bfdi.bund.de.
Wenn Sie Fragen hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten haben oder Zugang, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung beantragen möchten, können Sie sich unter der oben angegebenen Adresse oder per E-Mail an datenschutz@whereversim.de wenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Die Gerichte von Hamburg werden als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem gesamten Vertragsverhältnisses entstehen, unter Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, vereinbart. Die Anwendung des einheitlichen Kaufrechts, insbesondere die An- wendung des UN-Kaufrechts (CISG), ist ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Andere Bestimmungen
a) Höhere Gewalt
Obwohl die von wherever SIM entwickelte Technologie ständig bestrebt ist sowohl Netzwerkverfügbarkeit als auch die umfassende Funktionalität des eigenen Systems, zu gewährleisten, ist die Haftung für vorübergehende Unterbrechungen der Netzwerkverfügbarkeit, verursacht durch höhere Gewalt, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Umstände außerhalb der Kontrolle von wherever SIM, wenn sie vorübergehend und unzumutbar die Bestimmungen der wherever SIM Dienste beeinträchtigen, das schließt operative Aus- fälle, regulatorische und administrative Maßnahmen, Ausfälle der Energieversorgung oder Arbeitskämpfe mit ein, beschränkt sich jedoch nicht hierauf.
b) Übertragung an Dritte
Neben den vereinbarten Zulieferungen, bedarf die Übertragung der Verpflichtungen dieses Vertrages oder Teile davon der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Sollte einer der Parteien allerdings Teile oder sein komplettes Unternehmen durch Verkauf, Zusammenschluss, Fusion oder Übernahme verkaufen oder veräußern, wird der Vertrag zusammen mit dem Unternehmen (ggf. gemäß Handelsbeschränkungen) übereignet. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig in schriftlicher Form zu informieren, sobald eine Entscheidung zur Veräußerung des Unternehmens oder Teilen davon, gefallen ist.
c) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen mit Blick auf den beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck, ersetzt.
d) Marken und Logos
Die Nutzung von wherever SIM Marken und Logos durch den Kunden erfordert das Einvernehmen und den Abschluss einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien. wherever SIM ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden einschließlich der Tochtergesellschaften der Parteien (def. wie in § 15 ff. AktG) für PR- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
b) Übertragung an Dritte
Neben den vereinbarten Zulieferungen, bedarf die Übertragung der Verpflichtungen dieses Vertrages oder Teile davon der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Sollte einer der Parteien allerdings Teile oder sein komplettes Unternehmen durch Verkauf, Zusammenschluss, Fusion oder Übernahme verkaufen oder veräußern, wird der Vertrag zusammen mit dem Unternehmen (ggf. gemäß Handelsbeschränkungen) übereignet. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig in schriftlicher Form zu informieren, sobald eine Entscheidung zur Veräußerung des Unternehmens oder Teilen davon, gefallen ist.
c) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen mit Blick auf den beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck, ersetzt.
d) Marken und Logos
Die Nutzung von wherever SIM Marken und Logos durch den Kunden erfordert das Einvernehmen und den Abschluss einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien. wherever SIM ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden einschließlich der Tochtergesellschaften der Parteien (def. wie in § 15 ff. AktG) für PR- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
e) Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die Inhalte der Vereinbarung zwischen den Parteien, sowie jegliche vertrauliche Information in Zusammenhang damit, vertraulich zu behandeln. Beide Parteien können vertrauliche Informationen nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwerten. Keine Partei darf vertrauliche Informationen ohne die Zustimmung der anderen Partei veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Informationen werden als vertraulich betrachtet, wenn die Partei, die die Informationen erstellt hat, diese als vertraulich gekennzeichnet hat oder die Vertraulichkeit von den Umständen herrührt. Im Zweifel sind alle Informationen vertraulich. Informationen, die den Parteien bei Erhalt der Informationen bereits bekannt waren oder von Dritten, ohne die Verpflichtung sie vertraulich zu behandeln, bekannt gemacht wurden oder, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt wurden, werden nicht als vertraulich betrachtet. Ausgenommen von dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Informationen gemäß der Vereinbarung sind Informationen, bei denen beide Parteien einer Offenlegung zustimmen, z. B. gegenüber amtlichen Stellen im Vorfeld einer Offen- legung. Verbundene Unternehmen gemäß § 15 ff. AktG und Unterauftragnehmer, die nach dem Grundsatz “Kenntnis nur wenn nötig” behandelt werden, werden im Sinne dieses Abschnitts nicht als Dritte betrachtet, solange sie an ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, wie in dieser Klausel festgelegt.
Die vorgehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten bis zur Beendigung dieses Vertrages und für den Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung.
Hamburg, den 07.12.2023